Mit Morbus Crohn zur medizinischen Reha
Steht mir eine Kur zu, und wie kann ich sie beantragen? Vielleicht hast du dir diese Frage auch schon gestellt. Eine Reha ist auch wegen Morbus Crohn möglich.
Kur ist ein umgangssprachlicher Begriff, der nicht genau definiert ist. Gemeint ist damit entweder eine Vorsorgeleistung der Krankenkasse oder eine medizinische Rehabilitation (kurz Reha). Beide Maßnahmen können bei Morbus Crohn beantragt werden.
Eine Vorsorgeleistung ist dazu da, Krankheiten zu verhüten. Darunter fallen etwa Massagen, Fangopackungen oder Bäder. Ein Antrag kann gemeinsam mit der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt bei der Krankenkasse gestellt werden. Bei Morbus Crohn wird in der Regel eine medizinische Reha infrage kommen. Sie hat das Ziel, die Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen.
Quick Facts
- Es wird zwischen medizinischer und beruflicher Reha unterschieden.
- Ziel der medizinischen Reha ist es, die körperlichen Funktionen mit verschiedenen Maßnahmen wiederherzustellen.
- Ziel der beruflichen Reha ist es, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten.
Wie oft ist eine Reha bei Morbus Crohn möglich?
Normalerweise ist eine medizinische Reha – auch bei Morbus Crohn – alle vier Jahre möglich und dauert üblicherweise drei Wochen. Bei medizinischer Notwendigkeit kann sie auch in kürzeren Abständen genehmigt werden. Abhängig von den persönlichen medizinischen Bedürfnissen wird sie am Wohnort nur tagsüber (ambulant) oder mit Übernachtungen an einem anderen Ort (stationär) durchgeführt.
Morbus Crohn: Wie wird eine Kur beantragt?
Zuständig für eine Reha bei Morbus Crohn ist in der Regel die Rentenversicherung oder die Krankenkasse. Das richtet sich nach dem individuellen Ziel der Maßnahme und der persönlichen Versicherungssituation. Auch für eine medizinische Reha füllst du gemeinsam mit deiner Ärztin bzw. deinem Arzt einen Antrag aus. In den meisten Fällen geht er an die Rentenversicherung. Wer tatsächlich zuständig ist, klären die möglichen Ansprechpartner jedoch untereinander.
Der Leistungsträger entscheidet dann aufgrund der eingereichten Unterlagen, ob die medizinische Reha bewilligt wird. Manchmal lohnt es sich, am Ball zu bleiben und einen weiteren Versuch zu unternehmen, wenn der erste Antrag abgelehnt wurde. Deine Ärztin bzw. dein Arzt kann dich beraten, wann ein Antrag sinnvoll ist.
Sturm A, Atreya R, Bettenworth D et al. Aktualisierte S3-Leitlinie „Diagnostik und Therapie des Morbus Crohn“ der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) (Version 4.1) - living guideline. März 2024 - AWMF-Registernummer: 021-004. | Bundesministerium für Gesundheit. Rehabilitation: Medizinische Vorsorge und Rehabilitation. URL: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/rehabilitation (Zugriff: 05.04.2024).