Schwerbehinderung durch Morbus Crohn
Schwerbehinderung – ein großes Wort, das zunächst vielleicht abschreckt. Dabei stecken hinter dieser Regelung zahlreiche gute Möglichkeiten für dich mit Morbus Crohn!
Nachteilsausgleich – was steckt dahinter?
Schwerbehinderung – der Begriff ist leider unglücklich gewählt. Dahinter verbirgt sich jedoch die Möglichkeit, auf unterschiedliche Weise einen Ausgleich für die Einschränkungen zu erhalten, die du womöglich durch den Morbus Crohn erfährst. Das ist gesetzlich geregelt und kein besonderer Vorteil, sondern eine faire Sache. Auch im Berufsleben kann ein Schwerbehindertenstatus Nachteile ausgleichen, die durch Morbus Crohn entstehen.
Welcher Grad der Behinderung durch Morbus Crohn?
Ein Grad der Behinderung (GdB) kann auch mit Morbus Crohn festgestellt werden. Abhängig vom Ausmaß der Einschränkungen, die die Erkrankung mit sich bringt, wird der GdB bestimmt. Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn ein GdB von mindestens 50 festgestellt wurde. Sie ist wiederum Voraussetzung für unterschiedliche im Sozialrecht vorgesehene Nachteilsausgleiche. Den Antrag auf Feststellung des GdB durch Morbus Crohn stellst du beim Versorgungsamt. Auch wenn das Versorgungsamt individuell entscheidet, geben ihm die sogenannten „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“, die es für unterschiedliche Krankheiten gibt, bei der Beurteilung des GdB eine Orientierung.
Versorgungsmedizinische Grundsätze für Morbus Crohn
Morbus Crohn mit geringer Auswirkung (geringe Beschwerden, keine oder geringe Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands, selten Durchfälle)
Morbus Crohn mit mittelschwerer Auswirkung (häufig wiederkehrende oder länger anhaltende Beschwerden, geringe bis mittelschwere Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands, häufige Durchfälle)
Morbus Crohn mit schwerer Auswirkung (anhaltende oder häufig wiederkehrende erhebliche Beschwerden, erhebliche Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands; häufige tägliche, auch nächtliche Durchfälle)
CED mit schwerster Auswirkung (häufig wiederkehrende oder anhaltende schwere Beschwerden, schwere Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands, ausgeprägte Blutarmut)
Fisteln, Stenosen, postoperative Folgezustände (z. B. Kurzdarmsyndrom, Stomakomplikationen), Begleiterkrankungen (z. B. Gelenkentzündungen)
Als Antwort auf den Antrag auf Feststellung des GdB bei Morbus Crohn bekommst du einen Feststellungsbescheid. So erfährst du, wie das Versorgungsamt entschieden hat. Der Bescheid ist der Nachweis für eine Behinderung und ist in der Regel unbefristet gültig.
Innerhalb einer Frist von einem Monat nach der Zustellung des Bescheids kannst du gegen den Bescheid Widerspruch erheben, wenn du meinst, das Ergebnis ist nicht gerechtfertigt. Für die Vorbereitung eines Widerspruchs hast du die Möglichkeit, Einsicht in deine Akten beim Versorgungsamt zu bekommen, so kannst du sehen, ob etwas fehlt oder nicht berücksichtigt wurde.
Wenn sich die Einschränkungen durch den Morbus Crohn verschlechtern, kannst du einen Änderungsantrag stellen. In diesem Fall wird dein GdB neu festgestellt. Aber Vorsicht: Es kann auch sein, dass die Behörde ihn nicht herauf-, sondern heruntersetzt! Dann solltest du erst recht die Möglichkeit eines Widerspruchs gegen den Bescheid prüfen!
Tipp: Grad der Behinderung
Achte darauf, dass deinem Antrag auf Feststellung des GdB möglichst alle aktuellen und vollständigen Gutachten sowie Arztberichte beigefügt sind. Auch eine detaillierte persönliche Schilderung der Einschränkungen, die du durch den Morbus Crohn hast, ist wichtig. Vielleicht legst du auch einen exemplarischen Tagesablauf dazu. Er verdeutlicht sehr gut, mit welchen besonderen Belastungen du durch den Morbus Crohn im Alltag konfrontiert bist.
Welche Erfahrungen hast du damit gemacht, offen mit Morbus Crohn umzugehen?
Schwerbehindertenausweis bei Morbus Crohn
Ein Schwerbehindertenausweis kann bei Morbus Crohn auf Grundlage des Bescheids ab einem GdB von mindestens 50 ausgestellt werden. Du musst den Schwerbehindertenausweis gesondert beantragen, er wird also nicht automatisch ausgestellt. Der Feststellungsbescheid beinhaltet sehr genaue Angaben zum Gesundheitszustand durch den Morbus Crohn, die nicht jeden etwas angehen. Aus dem Schwerbehindertenausweis lassen sich hingegen nur der GdB und weitere Informationen ableiten, die für einen Nachteilsausgleich wichtig sind. Er eignet sich daher für die Beantragung von Leistungen.
Die Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Behandlung in der Schwangerschaft wird immer individuell getroffen. Dabei wird stets zwischen der notwendigen Kontrolle des Morbus Crohn und möglichen Risiken durch eine Therapie abgewogen.
Der Ausweis wird längstens für fünf Jahre ausgestellt. Er kann ohne besondere Formalitäten zweimal verlängert werden – wieder jeweils um fünf Jahre. Danach muss ein neuer Ausweis beantragt werden. Neue Gutachten oder Infos sind für eine Verlängerung oder Neuausstellung meist nicht notwendig, da der Feststellungsbescheid, der eigentliche Nachweis der Schwerbehinderung, seine Gültigkeit behält.
Quick Facts
Zu den besonderen Rechten am Arbeitsplatz mit Schwerbehinderung gehören:
- erweiterter Kündigungsschutz – eine Kündigung kann nur erfolgen, wenn das zuständige Integrationsamt zustimmt
- Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche
- Reduzierung der Wochenarbeitszeit – Möglichkeit der Teilzeitarbeit aus behinderungsbedingten Gründen
- Freistellung von Mehrarbeit – es müssen keine Überstunden geleistet werden, wenn dies nicht möglich oder gewollt ist
- Ausbildungsgeld – finanzielle Unterstützung für (jugendliche) behinderte Menschen während einer Berufsausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme
- ergänzende Leistungen zur Reha – z. B. Reha-Sport, Funktionstraining, Informationsveranstaltungen, Schulungen
- Steuerfreibeträge ab einem festgestellten GdB von 25
- finanzielle Unterstützung, wenn eine spezielle Ausstattung des Arbeitsplatzes/technische Arbeitshilfe benötigt wird, oder zum Erreichen des Arbeitsplatzes
Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV). Stand: Mai 2020.