Grad der Behinderung (GdB) bei Colitis ulcerosa
Ein Schwerbehindertenausweis mit Colitis ulcerosa? Das kann möglich sein. Hinter dieser Regelung verbergen sich zahlreiche gute Möglichkeiten zum Nachteilsausgleich!
Nachteilsausgleich – was steckt dahinter?
Schwerbehinderung – der Begriff ist leider unglücklich gewählt. Dahinter verbirgt sich jedoch die Möglichkeit, auf unterschiedliche Weise einen Ausgleich für die Einschränkungen zu erhalten, die du womöglich durch die Colitis ulcerosa erfährst. Das ist gesetzlich geregelt und kein besonderer Vorteil, sondern eine faire Sache. Auch im Berufsleben kann ein Schwerbehindertenstatus Nachteile ausgleichen, die durch Colitis ulcerosa entstehen.
Welcher Grad der Behinderung ist durch Colitis ulcerosa zu erwarten?
Ein Grad der Behinderung (GdB) kann auch mit Colitis ulcerosa festgestellt werden. Abhängig vom Ausmaß der Einschränkungen, die die Erkrankung mit sich bringt, wird der GdB bestimmt. Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn ein GdB von mindestens 50 festgestellt wurde. Sie ist wiederum Voraussetzung für unterschiedliche im Sozialrecht vorgesehene Nachteilsausgleiche. Den Antrag auf Feststellung des GdB durch Colitis ulcerosa stellst du beim Versorgungsamt. Auch wenn das Versorgungsamt individuell entscheidet, geben ihm die sogenannten „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“, die es für unterschiedliche Krankheiten gibt, bei der Beurteilung des GdB eine Orientierung.
Versorgungsmedizinische Grundsätze für Colitis ulcerosa
Colitis ulcerosa mit geringer Auswirkung (geringe Beschwerden, keine oder geringe Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands, selten Durchfälle)
Colitis ulcerosa mit mittelschwerer Auswirkung (häufig wiederkehrende oder länger anhaltende Beschwerden, geringe bis mittelschwere Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands, häufige Durchfälle)
Colitis ulcerosa mit schwerer Auswirkung (anhaltende oder häufig wiederkehrende erhebliche Beschwerden, erhebliche Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands; häufige tägliche, auch nächtliche Durchfälle)
Colitis ulcerosa mit schwerster Auswirkung (häufig wiederkehrende oder anhaltende schwere Beschwerden, schwere Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands, ausgeprägte Blutarmut)
Fisteln, Stenosen, postoperative Folgezustände (z. B. Kurzdarmsyndrom, Stomakomplikationen), Begleiterkrankungen (z. B. Gelenkentzündungen)
Als Antwort auf den Antrag auf Feststellung des GdB bei Colitis ulcerosa bekommst du einen Feststellungsbescheid. So erfährst du, wie das Versorgungsamt entschieden hat. Der Bescheid ist der Nachweis für eine Behinderung und ist in der Regel unbefristet gültig.
Innerhalb einer Frist von einem Monat nach der Zustellung kannst du gegen den Bescheid Widerspruch erheben, wenn du meinst, das Ergebnis ist nicht gerechtfertigt. Für die Vorbereitung eines Widerspruchs hast du die Möglichkeit, Einsicht in deine Akten beim Versorgungsamt zu bekommen, so kannst du sehen, ob etwas fehlt oder nicht berücksichtigt wurde.
Wenn sich die Einschränkungen durch die Colitis ulcerosa verschlechtern, kannst du einen Änderungsantrag stellen. In diesem Fall wird dein GdB neu festgestellt. Aber Vorsicht: Es kann auch sein, dass die Behörde ihn nicht herauf-, sondern heruntersetzt! Dann solltest du erst recht die Möglichkeit eines Widerspruchs gegen den Bescheid prüfen!
Tipp: Grad der Behinderung
Achte darauf, dass deinem Antrag auf Feststellung des GdB möglichst alle aktuellen und vollständigen Gutachten sowie Arztberichte beigefügt sind. Auch eine detaillierte persönliche Schilderung der Einschränkungen, die du durch die Colitis ulcerosa hast, ist wichtig. Vielleicht legst du auch einen exemplarischen Tagesablauf dazu. Er verdeutlicht sehr gut, mit welchen besonderen Belastungen du durch Colitis ulcerosa im Alltag konfrontiert bist.
Welche Erfahrungen hast du damit gemacht, offen mit deiner CED umzugehen?
Schwerbehindertenausweis bei Colitis ulcerosa
Ein Schwerbehindertenausweis kann bei Colitis ulcerosa auf Grundlage des Bescheids ab einem GdB von mindestens 50 ausgestellt werden. Du musst den Schwerbehindertenausweis gesondert beantragen, er wird also nicht automatisch ausgestellt. Der Feststellungsbescheid beinhaltet sehr genaue Angaben zum Gesundheitszustand durch die Colitis ulcerosa, die nicht jeden etwas angehen. Aus dem Schwerbehindertenausweis lassen sich hingegen nur der GdB und weitere Informationen ableiten, die für einen Nachteilsausgleich wichtig sind. Er eignet sich daher für die Beantragung von Leistungen.
Der Ausweis wird längstens für fünf Jahre ausgestellt. Er kann ohne besondere Formalitäten zweimal verlängert werden – wieder jeweils um fünf Jahre. Danach muss ein neuer Ausweis beantragt werden. Neue Gutachten oder Infos sind für eine Verlängerung oder Neuausstellung meist nicht notwendig, da der Feststellungsbescheid, der eigentliche Nachweis der Schwerbehinderung, seine Gültigkeit behält.
Ein Schwerbehindertenausweis kann bei Colitis ulcerosa auf Grundlage des Bescheids ab einem GdB von mindestens 50 ausgestellt werden. Du musst den Schwerbehindertenausweis gesondert beantragen, er wird also nicht automatisch ausgestellt. Der Feststellungsbescheid beinhaltet sehr genaue Angaben zum Gesundheitszustand durch die Colitis ulcerosa, die nicht jeden etwas angehen. Aus dem Schwerbehindertenausweis lassen sich hingegen nur der GdB und weitere Informationen ableiten, die für einen Nachteilsausgleich wichtig sind. Er eignet sich daher für die Beantragung von Leistungen.
Der Ausweis wird längstens für fünf Jahre ausgestellt. Er kann ohne besondere Formalitäten zweimal verlängert werden – wieder jeweils um fünf Jahre. Danach muss ein neuer Ausweis beantragt werden. Neue Gutachten oder Infos sind für eine Verlängerung oder Neuausstellung meist nicht notwendig, da der Feststellungsbescheid, der eigentliche Nachweis der Schwerbehinderung, seine Gültigkeit behält.
Quick Facts
Zu den besonderen Rechten am Arbeitsplatz mit Schwerbehinderung gehören:
- erweiterter Kündigungsschutz – eine Kündigung kann nur erfolgen, wenn das zuständige Integrationsamt zustimmt
- Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche
- Reduzierung der Wochenarbeitszeit – Möglichkeit der Teilzeitarbeit aus behinderungsbedingten Gründen
- Freistellung von Mehrarbeit – es müssen keine Überstunden geleistet werden, wenn dies nicht möglich oder gewollt ist
- Ausbildungsgeld – finanzielle Unterstützung für (jugendliche) behinderte Menschen während einer Berufsausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme ergänzende Leistungen zur Reha – z. B. Reha-Sport, Funktionstraining, Informationsveranstaltungen, Schulungen
- Steuerfreibeträge ab einem festgestellten GdB von 25
- finanzielle Unterstützung, wenn eine spezielle Ausstattung des Arbeitsplatzes/technische Arbeitshilfe benötigt wird, oder zum Erreichen des Arbeitsplatzes
Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV). Stand: Mai 2020.